Hinweis (1/2): Schlauchleitungen die länger als 400 mm sind, müssen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 79 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher BGV D 34) mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
Hinweis (2/2): Schlauchleitungen die länger als 1500 mm sind, müssen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 612 mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
